ZABIL

 

Dieser Leitfaden erklärt die Einrichtung, die Verbuchung und die Auswertung der Daten im Rahmen der Finanzbuchhaltung.

 

Allgemeines

Ab 2006 müssen grenzüberschreitende Dienstleistungen (Auslandsdienstleistungen) an das österreichische Statistische Zentralamt gemeldet werden. Die gesetzlichen Vorschriften dazu finden sie in der Meldeverordnung ZABIL 1/2005 der österreichischen Nationalbank.

Die Meldeverordnung können sie runterladen unter:

http://www.statistik.at/_downloads/dienstleistungsverkehr/recht.pdf

 

Weitere Informationen finden sie unter:

http://www.statistik.at/_downloads/dienstleistungsverkehr/start.shtml

http://www.statistik.at/_downloads/dienstleistungsverkehr/erlauterung.pdf

hier finden sie auch Beispiele, alle Schwellenwerte und die Länder ISO-Codes.

 

Eingespielt wird die Meldung bei Statistik Austria unter dem Link:

https://www.statistik.at/eQuest/login.jsp

 

Einstellungen

Um ein überborden von Daten zu verhindern, spielt ihr Systembetreuer auf Anforderung je Mandanten die neue Dimensionsart 'Auslandsdienstleistungen' ein und eröffnet die derzeit 57 einzelnen Dienstleistungen ein.

 

Modul Basis / Definition Basis - Attribute Adressen / Reiter Land

Die Grundlage dazu finden Sie unter folgendem Link: http://www.statistik.at/_downloads/dienstleistungsverkehr/erlauterung.pdf

 

Modul Basis / Definition Basis - Sachkonten

 

Buchungscockpit

Bebuchen Sie einfach das Sachkonto mit der gewünschten Dimension - wie gewohnt ist eine mehrfache Aufteilung jederzeit möglich.

 

Auswertung

Modul Financials / Finanzbuchhaltung / Reports Finanzbuchhaltung - Report 'grenzüberschreitende Dienstleistungen'.

 

Erstellung XML-Datei

Modul Financials / Finanzbuchhaltung / Zusammenfassende Meldung

Reiter: Auslandsdienstleistungen

Voraussetzungen:

1. Basis / Unternehmensstruktur – In der Unternehmensstruktur muss ein Institut (FA) mit Kontoart UID hinterlegt werden und die UID-Nummer richtig eingetragen sein.

2. Basis / Attribute Basis / Attribute Personen – In den Kommunikationsarten muss bei Telefon Firma der Code 'TELF', bei E-Mail Firma 'MAILF' hinterlegt sein.

3. Über das Communications-Cockpit müssen die Telefonnummern und E-Mailadresse der User, welche die XML-Datei erstellt,  hinterlegt werden (event. durch Ihren Betreuer über das Usercockpit). Für das Einlesen der Datei auf der Statistik Austria Homepage hat dies keinen Einfluss, es erspart jedoch dort das händische Nachtragen.

 

 

 

Eingespielt wird die Meldung bei Statistik Austria unter dem Link:

https://www.statistik.at/eQuest/login.jsp