folgende Schritte müssen einmalig durchgeführt werden, um eine automatische Berechnung der Beendigungsbezüge zu erhalten:
Die Abwesenheitsverwaltung muss verwendet werden bzw. müssen dort Daten aus der Zeiterfassung eingespielt werden. (eine Berechnung des Resturlaubes ist sonst nicht möglich).
Das Dienstnehmerattribut 'Sonderzahlungsanspruch' muss ausgefüllt sein. Zu erfassen ist die Anzahl der Monatsentgelte. z. B. 2 bei UZ und WR.
Im Punkt ‚Extras/Rückstellungen’ bei den Lohnarten kennzeichnen, welche 14x bzw. 12x im Schnitt ausgezahlt werden. Weiters Sachbezugslohnarten kennzeichnen und jene Lohnarten, die zusätzlich zum Grundbezug 14x ausbezahlt werden. (Dies ist die Basis für die gesetzliche Abfertigung und Urlaubsersatzleistung pro Tag. Schnitte werden grundsätzlich für die letzten 12 Monate gerechnet. Ist der Dienstnehmer noch keine 12 Monate im Betrieb wird für die UE ab dem Eintritt der Schnitt entsprechend berechnet z. B. Summe der Lohnarten für Schnitt dividiert durch 5 Monate im Betrieb.)Diese Einstellung gilt pro Betrieb. Sie muss daher für jede abzurechnende Firma vorgenommen werden. Werden neue Lohnarten angelegt, so sind sie hier in die Berechnung aufzunehmen – falls zutreffend.
Definition der Lohnarten. Pro Referenzklient muss jeweils eine Lohnart angelegt werden für Ersatzleistung laufend, Ersatzleistung Sonderzahlung und gesetzliche Abfertigung. Hierfür wurde jeweils ein neues Lohnartenattribut definiert. Dieses ist auf J zu setzen. Der einfachste Weg zur Anlage ist, die bereits vorhandenen vorauseilenden Lohnarten beim neuen Attribut jeweils auf J zusetzten. Weiters kann auch eine bereits vorhandene Lohnart für gesetzliche Abfertigung nach § 67/3 geändert werden, in dem man das neue Attribut für autom. berechnete Abfertigung auf J setzt.
Erfassen Austritt: Eingabe Austrittsdatum. Die Tage für UE und die SV-Verlängerung werden automatisch berechnet. Danach klickt man auf die Schaltfläche ‚berechnen’. Die Lohnarten für UE bzw. Abfertigung werden ermittelt und können bei Bedarf überschrieben werden. Mittels F12 oder der Schaltfläche ‚ausführen’ werden die Lohnarten in die Bruttoerfassung übernommen und der Austritt gespeichert.
Die Abfertigung wird auf Grund folgender Kennzeichen
berechnet:
MVK-Kennzeichen muss A (Altfall) oder U (Übertritt) sein.
Beim Altfall wird lt. Abfertigungsvordienstzeiten – falls leer lt.
Konzerneintritt und falls dieser auch leer vom Eintrittsdatum weg gerechnet.
Beim Kennzeichen ‚Übertritt’ werden – falls zutreffend und Attribut
befüllt – die Anzahl der eingefrorenen Monatsentgelte mal Bemessung gerechnet.