Für die korrekte Abrechnung von Bezügen nach § 67/6 (z.B. freiwillige
Abfertigungen) ist ein richtiges Jahresviertel notwendig. Welcher Betrag
begünstigt innerhalb des Viertels versteuert wird sehen Sie am Lohnkonto
(Report oder Registerkarte) unter der Lohnart 977-Jahresviertel.
Ist dieser Betrag nicht korrekt (Vorjahresdaten fehlen oder Vorjahr kann
nicht neu errechnet werden) kann das Jahresviertel auch manuell korrigiert
werden. Gehen Sie dazu wie folgt vor:
Manuelle Berechnung des richtigen Betrags (Jahresviertel)
Ermittlung der Differenz zwischen 'richtigem Jahresviertel' und Betrag der Lohnart 977
Die ermittelte Differenz mit 4 multiplizieren (mit Hilfe einer Eingabelohnart wird erst die Bemessung des Viertels korrigiert – Viertel ist dann automatisch richtig)
In dem Monat, in dem ein Bezug nach § 67/6 abgerechnet wird, ist in der Bruttoerfassung die Lohnart 'Manuelle Korr. Bemessung J/4tel' zu erfassen. Geben Sie bei dieser Lohnart den im 3. Punkt errechneten Betrag (Differenz x 4) ein.
Das Jahresviertel ist nun richtig gestellt.
Erfassen Sie anschließend den Bezug nach
§ 67/6 (das ist eine Eingabelohnart, die das Attribut ‚freiwillige Abfertigung,
J/4tel Regelung nach § 67/6’ auf den Wert J gesetzt hat.
Es wird bis zum Jahresviertel mit 6 % versteuert, der Viertelüberhang wird
automatisch ermittelt und nach Tarif versteuert.
Die Lohnsteuerbemessung für den mit festem Satz versteuerten Anteil wird am Lohnkonto als Lohnart 919 ausgewiesen.
Die Lohnsteuerbemessung nach Tarif (Viertelüberhang) wird am Lohnkonto zur Lohnart 918 addiert.