Kommunalsteuererklärung mit Finanz Online

 

Am 31.03. sind die KommSt-Erklärungen für das Vorjahr abzugeben. Ab dem Abrechnungsjahr 2005 geschieht dies erstmals mittels elektronisch über Finanz-Online. Ab dem Abrechnungsjahr 2006 kann im Einzelfall auch eine unterjährige Meldung notwendig werden.

Hierfür finden Sie unter "Reports Dienstgeber / Dienstgeber Bewegungsdaten" einen neuen Menüpunkt.

 

Bevor Sie mit der Übermittlung beginnen, müssen folgende Stammdaten überprüft und bei Bedarf korrigiert bzw. nacherfasst werden:

 

Sind alle Stamdaten korrekt, dann öffnen Sie die Maske 'Kommunalsteuererklärung - FinanzOnline'. Beim Öffnen dieser Maske wird automatisch das Vorjahr angezeigt.

Neben dem Jahr finden Sie 2 Checkboxen. Die Checkbox 'FON' erzeugt die XML-Datei, die über Finanz-Online zu senden ist. Die Checkbox 'Formular' erzeugt einen Report. Wahlweise können beide oder nur eines dieser Kennzeichen gewählt werden. Gestartet werden Datei und Report über den Button mit dem Diskettensymbol.

 

Jahreserklärung - KOMMSt1

Im unteren Block werden immer alle Gemeinden aufgelistet, die auf dem Betrieb verwendet wurden. Wenn an den vorgeschlagenen Einstellungen der Radiobuttons keine Änderungen vorgenommen werden, so erzeugt das System defaultmässig die Jahreserklärung 'KOMMSt1'. Klicken Sie hierfür auf den Button 'Datei(en) erzeugen'.

 

Betriebsschließung - KOMMSt2

Für Betriebsschließungen ab dem 1.1.2006 ist unterjährig (1 Monat nach Schließung) die Meldung 'KOMMSt2' zu übermitteln. Zum Erstellen der KOMMSt2 gehen Sie wie folgt vor:

 

Rückziehung - Stornierung einer Falschmeldung

Erklärungen mit falschen/fehlerhaften Daten (egal ob Betrag oder Steuernummer) sind mittels einer Rückziehung zu stornieren, bevor eine korrekte Meldung neu übermittelt wird. Eine Rückziehung wird mit folgenden Schritten erzeugt:

 


Gibt es mehrere Gemeinden auf einem Betrieb und ALLE müssen storniert werden, so klicken Sie auf den Radiobutton 'R' unter der waagrechten Linie.

Auch wenn nur eine von mehreren Gemeinden storniert werden soll, so sind immer alle Institute in der Meldung anzuführen. Daher ist es nicht möglich bei der Jahreserklärung einzelne Institute auf N zu stellen. Dies ist eine Vorgabe der Finanz!


 

Konsolidierung - Summierung mehrerer Hierarchien in einer Datei

Wird ein Unternehmen auf mehrere Hierarchien aufgeteilt (z. B. Arbeiter werden getrennt von Angestellten auf einer separaten Hierarchie abgerechnet), so dürfen auf keinen Fall 2 Erklärungen übermittelt werden! Haben mehrere Betriebe die gleiche Abgabenkontonummer so sind sie zu konsolidieren.

 

Zur Konsolidierung (Summierung) der KOMMSt-Erklärung gehen Sie in folgenden Schritten vor: