Hier wird Schritt für Schritt erklärt, welche Lohnarten und Eingaben notwendig sind um bei Austritt eines Dienstnehmers eine Urlaubsersatzleistung richtig abrechnen zu können.
Im ersten Teil wird erklärt wie die einzelnen Attribute der Eingabelohnarten gesetzt sein müssen, um eine richtige Abrechnung sowie einen richtigen Ausweis am L16 zu erhalten.
Im zweiten Teil wird dann erläutert welche Eingaben am Dienstnehmer vorzunehmen sind und wie die Eingabe in die Bruttoerfassung erfolgt.
Urlaubsersatzleistung (laufend)
Die Lohnart muss bei 'Bezugslohnart' und 'Brutto' das Kennzeichen 'J'
haben.
Beim Attribut 'Aliquotierung SV/Lohnsteuer' ist 'N' zu erfassen.
Das Eingabekennzeichen kann wahlweise auf Betrag oder Manuell stehen.
Ist die Lohnart mit 'Betrag' angelegt, so wird in der Bruttoerfassung
der Gesamtbetrag der errechnet Ersatzleistung laufend eingegeben. Hat
die Lohnart das Kennzeichen 'Manuell', so wird später in der Bruttoerfassung
in der Spalte 'Stunden' die Anzahl der Resturlaubstage erfasst und unter
'Satz' der laufende Betrag pro Tag - die Gesamtsumme wird dann automatisch
ermittelt.
Das Attribut 'vorauseilende Lohnart laufend' ist hier unbedingt auf
J zu setzen!!!
(Dadurch wird gesteuert, dass bei einer SV-Verlängerung
die Beiträge in die richtigen Monate gestellt und die Höchstbemessung
pro Monat richtig berücksichtigt werden)
Das Attribut 'SV laufend' muss auf 'N' gesetzt werden!!!
Dass die SV mit dem Prozentsatz für laufende Bezüge errechnet wird
wurde schon beim Attribut 'vorauseilend' gesteuert und ist daher hier
nicht mehr notwendig.
Das Attribut 'Lohnsteuer laufender Tarif' muss den Wert 'J' haben.
Das Attribut 'Lohnart erhöht Jahressechstelbemessung' ist auf 'N' zu
stellen.
Ein Sechstel der laufenden Ersatzleistung wird automatisch ins Jahressechstel
gerechnet - eine eigene Steuerung ist daher nicht notwendig.
Das Attribut 'Ersatzleistungen Urlaub § 67 Abs. 8d' ist beim laufenden
Anteil auf 'N' zu setzen (steuert nur den Andruck am L16 und hat hier
keinen Einfluss auf die Abrechnung).
Urlaubsersatzleistung (Sonderzahlung)
Die Lohnart muss bei 'Bezugslohnart' und 'Brutto' das Kennzeichen 'J'
haben.
Beim Attribut 'Aliquotierung SV/Lohnsteuer' ist 'N' zu erfassen.
Das Eingabekennzeichen kann wahlweise auf Betrag oder Manuell stehen.
Ist die Lohnart mit 'Betrag' angelegt, so wird in der Bruttoerfassung
der Gesamtbetrag der errechnet Ersatzleistung SZ eingegeben. Hat die Lohnart
das Kennzeichen 'Manuell', so wird später in der Bruttoerfassung in der
Spalte 'Stunden' die Anzahl der Resturlaubstage erfasst und unter 'Satz'
der SZ-Betrag pro Tag - die Gesamtsumme wird dann automatisch ermittelt.
Das Attribut 'vorauseilende Lohnart Sonderzahlung' ist hier unbedingt
auf J zu setzen!!!
(Dadurch wird gesteuert, dass bei einer SV-Verlängerung
die Beiträge in die richtigen Monate gestellt und die Höchstbemessung
pro Monat richtig berücksichtigt werden)
Das Attribut 'SV Sonderzahlung' muss auf 'N' gesetzt werden!!!
Dass die SV mit dem Prozentsatz für Sonderzahlungen errechnet wird,
wurde schon beim Attribut 'vorauseilend' gesteuert und ist daher hier
nicht mehr notwendig.
Das Attribut 'Sonderzahlung § 67 Abs.1u.2' muss den Wert 'N' haben.
Das Attribut 'Ersatzleistungen Urlaub § 67 Abs. 8d' ist beim Sonderzahlungs-Anteil
auf 'J' zu setzen!!!
Urlaubsersatzleistung darf nur bei Beendigung eines Dienstverhältnisses abgerechnet werden. Es ist daher notwendig vor der Abrechnung die Austrittsdaten am Dienstnehmer zu erfassen.
Ermitteln Sie zuerst die Resturlaubstage des Dienstnehmers. Errechnen Sie dann auf Grund des arbeitsrechtlichen Endes und der Resturlaubstage die SV-Verlängerung . Diese Austrittsdaten sind dann am Dienstnehmer zu erfassen.
Hierzu gehen Sie in die Maske 'Dienstnehmer-Cockpit'. Fragen Sie den betreffenden Dienstnehmer im 2. Register ab. Danach klicken Sie auf die Schaltfläche 'Austritt'. In dem sich öffnenden Fenster geben Sie das 1. Austrittsdatum ein (=arbeitsrechtliches Ende) und einen Austrittsgrund. Beim 3. Austrittsdatum ist das Ende der SV-Verlängerung einzutragen. Das 2. Austrittsdatum bleibt leer.
Die Höhe der Urlaubsersatzleistung ist händisch zu ermitteln. Es muss ein laufender Anteil und ein Sonderzahlungs-Anteil errechnet werden. Diese beiden Beträge werden dann mit je einer Lohnart in die Bruttoerfassung eingegeben.
Erfassen Sie die Nummer der Lohnart für Urlaubsersatzleistung (laufend) oder suchen Sie diese über die Werteliste.
In der Spalte 'Anzahl' kann die Anzahl der Resturlaubstage, die bei der Berechnung der UE herangezogen wurden, erfasst werden. Diese Anzahl würde dann als Info für den Dienstnehmer am Nettolohnausweis angedruckt werden. Das Feld kann aber auch leer gelassen werden.
Springt der Cursor als nächstes auf das Feld 'Std' so ist Ihre Lohnart auf Eingabe 'Manuell' gestellt. Dies bedeutet, dass Sie die Urlaubstage hier eintragen. Im nächsten Feld ('Std.Satz') ist dann der Tagessatz einzutragen (=Gesamtsumme UE laufend dividiert durch Urlaubstage).
Springt der Cursor nach der Anzahl auf das Feld 'Betrag' so wird hier gleich der Gesamtbetrag der laufenden Urlaubsersatzleistung eingegeben.
Im nächsten Schritt erfassen Sie die Urlaubsersatzleistung (Sonderzahlung).
Danach kann bereits abgerechnet werden.
Achtung! Die SV Tage der Verlängerung werden vom Programm automatisch auf Grund des 3. Austrittsdatums ermittelt. Es ist daher nicht notwendig SV-Tage in der Bruttoerfassung zu manipulieren.
Können Sie die Lohnarten für Urlaubsersatzleistung in
der Bruttoerfassung nicht eingeben bzw. in der Werteliste nicht finden,
so kontrollieren Sie bitte nochmals die Austrittsdaten.
Ist die Abrechnung oder der L16 dieses Dienstnehmers falsch, so kontrollieren
Sie mit Hilfe dieses Leitfadens ob die Lohnarten
für Urlaubsersatzleistung richtig angelegt sind.