Wertpapier, Grundstücke sind mit der Abrechnungsart 'Abschreibung' und mit der Abrechnungsmethode 'Keine Abschreibung' zu erfassen. Die Nutzungsdauer muss mit dem Wert Null erfasst werden.
Geringwertige Wirtschaftsgüter sind mit der Abrechnungsart 'Abschreibung' und mit der Abrechnungsmethode 'Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter' zu erfassen. Diese Eingabe bewirkt eine sofortige Abschreibung der Güter und einen automatischen Abgang nach Überschreitung der Nutzungsdauer.
Geringwertige Wirtschaftsgüter über Bewertungsreserve sind mit der Abrechnungsart 'Abschreibung' und mit der Abrechnungsmethode 'Normale (lineare)Abschreibung', sowie mit der Abrechnungsart 'Investitionsbegünstigung' und der Abrechnungsmethode 'GWG mit Bewertungsreserve' zu erfassen. Diese Eingabe bewirkt die Bildung und automatische Auflösung der Bewertungsreserve. Das Inventar bleibt im Betrieb, das Ausscheiden muss durch die Eingabe der Bewegungsart 'Vollabgang' erfolgen.
Anklicken der Schaltfläche 'U' im Anlagencockpit öffnet die Maske für Umbuchungen.
Es können einzelne Inventare umgebucht bzw. zusammengebucht werden. Ein Splitten einer Anlage auf mehreren Konten ist nicht möglich.
Soll die Umbuchung rückgängig gemacht werden, ist die Inventarnummer auf die 'HIN'gebucht wurde zu löschen und die beteiligten Wirtschaftsgüter sind neu zu berechnen.
Welche Wirtschaftsgüter wann und wohin gebucht wurden, ersehen Sie aus der Umbuchungsliste.
Eine Aufwertung von Wertpapieren, Grundstücken,
etc. erfolgt durch die Eingabe der Bewegungsart
'Zuschreibung' und dem Betrag.
Eine Abwertung durch die Bewegungsart 'Teilwertabschreibung. und dem
Betrag.
Egal ob ein Teilabgang des Anschaffungswertes, des Buchwertes oder ein Abgang in % erfasst wird, auf den Anlagenlisten wird immmer der Abgang des Buchwertes angedruckt. Nur auf der Abgangsliste wird der Abgang des Buchwertes und der Abgang des Anschaffungswertes angedruckt.
Die Aktivierung der Checkbox 'IFB SF' ermögliche eine steuerfreie Auflösung des IFB in der Behaltefrist.
Kommt es zu einer gesetzlichen Änderung der Nutzungsdauer ist wie folgt
vorzugehen:
z.B.
Anschaffungsdatum 01.01.1998
Anschaffungswert EUR 4000,-
Nutzungsdauer 5 Jahre
Die Nutzungsdauer wird im Jahr 2000 auf 8 Jahre erhöht. Es sind keine Änderung beim Anschaffungswert, bwz. Nutzungsdauer vorzunehmen.
Erfassung des Übernahmegeschäftsjahres: 2000
Erfassung des Übernahmebuchwertes: EUR 2400,-
Ist gleich dem Buchwertbeginn des Jahres 2000
Erfassung der Restnutzungsdauer: 4,8
Anschaffungswert dividiert durch die neue Nutzungsdauer = neue Afa
(4000 : 8 = 500)
Buchwertbeginn dividiert durch die neu ermittelte Afa = Restnutzungsdauer
(2400 : 500 = 4,8)
Neuberechnung des Inventars
Berechnung der Anlagegütern mit der Simulation für die gewünschte Anzahl von Monaten.
Beachten Sie beim Ausdruck der Anlagenlisten, die Angabe der Monate.
Verbuchen der Abschreibung mit der Eingabe des Buchungsdatum (z. B. 30.06.2002) zur gewünschten Zwischenbilanz.
Freigabe der Buchungen im Bilanzcockpit.