Es werden keine offenen Posten geführt, sondern jeder Zahlungseingang wird direkt in den Erlös (mit Ust-Code) gebucht.
Somit ist dieser Mandant in der Unternehmensstruktur / Finanzbuchhaltung / Geschäftsjahre als normaler Soll-Versteuerer anzulegen. Es gibt keine Besonderheiten, jede Buchung eines Zahlungseinganges erfolgt gegen ein Erlöskonto mit Ust-Code und wird somit sofort versteuert.
Es ergibt sich daher kein Unterschied (rein technisch) zum Soll Versteuerer, da keine Rechnungen sondern alle Eingänge gegen Erlöse gebucht werden.
Es werden Ausgangsrechnungen gebucht und offene Posten geführt.
Somit ist dieser Mandant im Programm Unternehmensstruktur / Finanzbuchhaltung / Geschäftsjahre als Ist-Versteuerer anzulegen.
Bei der Freigabe von Ausgangsrechnungen, erfolgt die Buchung des Umsatzsteuerbetrages auf das noch nicht fällige Mehrwertsteuerkonto, somit auch zu keiner Berücksichtigung auf der UVA.
Das n. n. fällige Ust-Konto ist im Rule Center pro Ust-Code zu hinterlegen.
Wird im Buchungscockpit ein OP-Ausgleich auf eine Ausgangsrechnung durchgeführt, erfolgt die Umbuchung vom n. n. fällig Ust-Konto auf das fällige Ust-Konto.
Der %-Satz der Steuer ist abhängig vom Gegenkonto auf das die Ausgangsrechnung gebucht wurde. Der am Gegenkonto hinterlegte Umsatzsteuerprozentsatz wird auch als Prozentsatz der Entsteuerung herangezogen.
Achtung! Korrekturbuchungen sollten daher nie Partner gegen Partner erfolgen, da sonst die Entsteuerung mit 0% erfolgt.
folgendes ist zu beachten:
nur Buchungen mit einem Buchungstyp, bei welchem
die Buchungsart ‚Bank oder Kassa’ hinterlegt ist, lösen eine sofortige
Versteuerung aus.
(Ausgelöst entweder durch den OP-Ausgleich oder durch eine Direktbuchung
in die Erlöse)
Definieren Sie einen eigenen Buchungstyp für Umbuchung bei Ist-Versteuerer,
mit der Buchungsart 'Bank'
wird der OP-Ausgleich nachträglich im OP-Cockpit durchgeführt, erfolgt KEINE Versteuerung.
Bei Anzahlungen von Ist-Versteuerer ist die gleiche Methode wie bei Soll-Versteuerer zu verwenden. (siehe Leitfaden 'Buchen von Anzahlungen'). Der einzige Unterschied ist bei der Anzahlungsauflösung zu finden. Beim Einbuchen der Rechnung und gleichzeitigem Anz-OP-Ausgleich wird bei Ist-Versteuerer die gebuchte Umsatzsteuer NICHT storniert.