In dieser Maske werden die Eingabelohnarten angelegt, gewartet, gelöscht oder für den Nettolohnausweis in Gruppierungen zusammen gefasst.
In dieser Maske werden die Eingabelohnarten angelegt, die bei der Abrechnung vom Anwender erfasst werden können. Bei diesen Eingabelohnarten kann es sich um Bezüge oder Abzüge sowie um Korrekturen bestimmter Bemessungen handeln.
Im laufenden Betrieb können bereits verwendete Lohnarten auch korrigiert werden in dieser Maske (z. B. bei gesetzlichen Änderungen oder Lohnartennummer oder -name ändern).
Bei Änderungen und Anlagen muss Folgendes beachtet werden:
Lohnarten können beim Anlegen eines Unternehmens wie alle anderen Stammdaten entweder kopiert oder referenziert werden. Benötigen Sie eine neue Lohnart oder Änderung müssen Sie zuerst entscheiden auf welcher Hierarchie Sie das tun.
Bei der Referenzierungs-Logik von Lohnarten gibt
es zu den übrigen Stammdaten einen gravierenden Unterschied: Trotz referenzieren,
können auf untergeordneten Hierarchien solche Stammdaten nochmals 'individuell'
angelegt werden. Die Referenzierung (Wartung über den Referenzklient wird
dabei für diese eine Lohnart ausgeschalten. Sie kann aber dafür für diesen
Klienten individuell gesteuert werden, ohne dass andere Mandanten davon
beeinflusst werden.
z. B. bei der Mehrzahl Ihrer Mandanten wird die Lohnart 450 - Prämie
laufend in die Bemessung für die Betriebsratsumlage gerechnet. Nur bei
einem einzigen Mandanten soll dies nicht geschehen. Legen Sie also die
Lohnart 450 auf diesem Mandanten neu an und ändern dort das entsprechende
Attribut, ohne dass andere Abrechnungen davon berührt werden.
Neu angelegte Lohnarten, die auf mehreren Hierarchien gleich zur Verfügung stehen sollen, sollten am Referenzklienten angelegt werden.
Ändern Sie Lohnarten auf einer Hierarchie, auf die Andere referenzieren, dann wirken sich Änderungen auch auf alle Klienten und alle deren Abrechnungen aus!
Lohnarten können immer nur auf der Hierarchie geändert werden, auf der sie angelegt sind. Am einfachsten erkennt man das an der farblichen Darstellung. Grüne Lohnarten können geändert werden. Schwarze Lohnarten nicht. Sie liegen auf einer anderen Hierarchie (Referenzklient, Mustermandant) und müssen dort geändert werden.
Schaltflächen:
Fremdspracheneingabe: Bestimmte Auswertungen können
wahlweise auch in Fremdsprachen ausgedruckt werden. Hierfür ist bei den
Lohnarten die Bezeichnung in der jeweiligen Sprache zu hinterlegen. Wählen
Sie zuerst die Lohnart, die Sie übersetzen möchten und klicken danach
auf die Schaltfläche 'Fremdspracheneingabe'. Es öffnet sich die Werteliste
mit den zur Verfügung stehenden Sprachen. Wählen Sie die gewünschte Sprache
und klicken auf 'OK'. Es öffnet sich nur die Maske 'Fremdsprachen - Datenübersetzung'.
Die zuvor gewählte Lohnart und Sprache wird automatisch angezeigt. Sie
können sofort die Bezeichnung der Lohnart eingeben. Bestätigen Sie die
Übersetzung mit der Funktionstaste 'speichern'
Möchten Sie die Lohnart in eine weitere Sprache übersetzen, öffnen
Sie die Werteliste beim Feld 'neue Sprache'. So können in einem Arbeitsvorgang
alle Fremdsprachen eingegeben werden. Bereits hinterlegte fremdsprachige
Bezeichnungen werden automatisch angezeigt.
Im Reiter 'Übersicht' werden alle übersetzten Lohnarten in allen Sprachen
angezeigt. Auch hier können im Textfeld rechts Änderungen vorgenommen
werden.
aktuelle Lohnart auf untergeordnete Unternehmen
abgleichen: Eine ausgewählte Lohnart kann mit dieser Schaltfläche auf
untergeordnete Unternehmen mit eigenen Lohnarten (Lohnstammdaten sind
kopiert) abgeglichen werden. Diese Funktion wird nur benötigt, wenn die
untergeordneten Hierarchien in den Stammdaten Lohn NICHT referenzieren.
Eine Änderung kann somit in einem Arbeitsschritt für mehrere Unternehmen
durchgeführt werden.
Klicken Sie auf die Schaltfläche. Es öffnet sich die Maske 'Lohnartenabgleich'.
Es werden alle Unternehmen auf die abgeglichen werden kann angezeigt.
Wählen Sie Unternehmen auf die kopiert werden soll durch anhaken der Checkbox
aus. Betätigen Sie abschließend die Schaltfläche 'ausführen'. Die zuerst
durchgeführte Änderung/Anlage der Lohnart wird auf alle Unternehmen die
ausgewählt wurden abgeglichen.
aktuelles Attribut auf referenzierte Unternehmen
mit eigenen Lohnarten abgleichen: diese Funktion wird benötigt, wenn die
Lohnarten zwar referenzieren, aber bei untergeordneten Unternehmen nochmals
mit der gleichen Nummer 'individuell' angelegt wurden. z. B. In einem
solchen Fall steht eine Änderung der Lohnart 100 am Referenzklienten nicht
automatisch allen untergeordneten Klienten zur Verfügung. Bei jenen Klienten,
die die Lohnart 100 individuell (grün) haben müssen die Änderung vom Referenzklienten
mit Hilfe dieser Schaltfläche übernommen werden. Abgeglichen wird hier
jedoch nicht die ganze Lohnart, sondern nur das Attribut/Feld auf dem
man gerade mit dem Cursor steht.
Durch klicken auf diese Schaltfläche öffnet sich die Maske 'Lohnartenattributsabgleich'.
Hier werden alle betroffenen Klienten angezeigt, die die Lohnart individuell
erfasst haben. Mit Hilfe der Checkbox können Sie bestimmen, auf welches
Unternehmen abgeglichen werden soll.
Attribute von einer vorhandenen Lohnart übernehmen: Diese Funktion ist besonders hilfreich beim Anlegen neuer Lohnarten, da hier eine Vielzahl an Feldern zu befüllen ist. Mit Hilfe dieser Schaltfläche können alle Felder automatisch ausgefüllt bzw. 'vordefiniert' werden. Beim Anlegen einer Lohnart ist hier nur Nummer und Bezeichnung auszufüllen. Klicken Sie danach auf die Schaltfläche. Es öffnet sich die Werteliste mit allen bereits vorhandenen Lohnarten. Hier wählen Sie eine Lohnart, deren Attribute genauso angelegt sind, wie sie bei der neuen Lohnart sein sollen. Übernehmen Sie die markierte Lohnart mit 'OK' und es werden alle Attribute entsprechend befüllt. Danach muss nur ev. die Kurzbezeichnung oder Reihung geändert werden.
Sonstige Funktionen:
Attribut nach dem abgefragt werden soll: diese Funktion hilft Ihnen bestimmte Lohnarten zu finden, wenn Sie zwar wissen wie diese gesteuert sein muss, jedoch die Bezeichnung nicht kennen. z. B. Sie suchen eine Lohnart für Prämie, die bei SV auf Sonderzahlung gesetzt ist. Eine generelle Abfrage nach der Bezeichnung bringt sehr viele Datensätze zurück und sie möchten nicht jede einzelne durchsuchen. Wählen Sie zunächst im Dropdown-Menü das gewünschte Attribut nach dem Sie suchen.
Wert: haben Sie wie oben beschrieben das Attribut
ausgewählt nach dem Sie suchen, dann geben Sie hier an, wie der Wert bei
diesem Attribut gesetzt sein soll, damit die Lohnart bei der anschließenden
Abfrage zurück geliefert wird. z. B. bei obigem Beispiel mit Prämie SV-Sonderzahlung
das Attribut 'SV-Sonderzahlung' und den Wert 'J'.
Zuletzt stellen Sie sich mit dem Cursor auf das Feld Nummer oder Name
und führen die Abfrage aus. Wenn Sie weiters im Feld 'Name' nach %prämie%
einschränken, werden nur Lohnarten zurück geliefert, die im Namen 'prämie'
enthalten haben UND die als SV-Sonderzahlung abgerechnet werden.
Eingabefelder und Attribute:
Bei der Anlage von Lohnarten gibt es eine Vielzahl von Feldern (sogen. Attribute) die befüllt werden müssen. Deren Bedeutung und Auswirkung wird in den nachstehenden Punkten erläutert:
Lohnartennummer
Die Lohnartennummer ist frei wählbar bis maximal 10 Stellen. Diese
Nummer wird bei der Eingabe von Bezügen in der Maske 'Bruttoerfassung'
angegeben.
Beachten Sie, dass Nummern die für Systemlohnarten reserviert sind,
nicht als Eingabelohnarten angelegt werden dürfen. (das sind 900 bis 999
und 5900 bis 6000 sowie 20000 bis 30000 - Details dazu finden Sie im Leifaden
zu Systemlohnarten)
Lohnartenbezeichnung
Die Lohnartenbezeichnung ist ebenfalls frei wählbar. Nach dieser Bezeichnung
kann in der Bruttoerfassung gesucht werden. Sie sollte daher möglichst
viele Informationen über die Einstellungen enthalten (z. B. Abfertigung
nach § 67 Abs. 3)
Kurzbezeichnung
Die Lohnarten - Kurzbezeichnung ist frei definierbar und soll eine
logische Abkürzung der Lohnartenbezeichnung darstellen. Sie wird im Bereich
der Auswertungen verwendet, wenn der Andruck der vollen Lohnartenbezeichnung
aus Platzgründen nicht möglich ist.
Bezug
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Hier wird festgelegt, ob es sich bei der Lohnart um einen Bezug (=J)
handelt.
Brutto
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Die Definition Brutto "Ja" bedeutet, dass es sich bei dieser
Lohnart um eine auszahlende Lohnart handelt. Bei Sachbezügen muß somit
'N' ausgewählt werden, da es hierbei zu keiner Auszahlung kommt.
Abzugslohnart
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Hier wird festgelegt, ob es sich um einen Abzug handelt. z. B. Einbehalt
von Gehaltsvorschüssen
Fixlohnart
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Nur Lohnarten, die das Kennzeichen auf 'J' gesetzt haben, dürfen bei
Dienstnehmern als Fixbezug hinterlegt werden.
Aliquotierung SV/LSt Tage
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Soll diese Lohnart im Zuge einer gebrochenen Periode automatisch aliquotiert
werden.
Eingabekennzeichen
Hier wird festgelegt, wie beim Ansprechen der Lohnart in der Bruttoerfassung
der zugehörige Betrag ermittelt bzw. eingegeben wird. Wenn Sie die Werteliste
öffnen, werden die möglichen Angaben angezeigt. Wählen Sie das gewünschte
Eingabekennzeichen aus und übernehmen mit 'OK'.
Anzahl: bei dieser Varianten ist in der Bruttoerfassung in der
Spalte 'Anzahl' ein Wert zu erfassen. Dieser Wert wird dann mit dem Satz
des Lohnartenattributes 'Fixer Abrechnungssatz' multipliziert. Der so
errechnete Gesamtbetrag wird dann automatisch in der Bruttoerfassung in
die Betragsspalte gestellt. Diese Funktion kann verwendet werden, für
Lohnarten, die nach Stück, Stunden, Tagen abgerechnet werden und der Satz
für alle Dienstnehmer im Unternehmen gleich ist. z. B. Kilometergeld,
Krankenscheine, Tagegeld.
Betrag: Bei diesem Wert wird in der Bruttoerfassung die Betragsspalte
ausgefüllt. Eingabe von Stunden und Stundensatz sind hier nicht möglich.
Keine Eingabe: ist dieses Kennzeichen auf einer Lohnart gesetzt,
kann sie nicht mehr in der Bruttoerfassung verwendet werden (so können
Lohnarten, die nicht mehr benötigt aber auch nicht gelöscht werden sollen
auf 'inaktiv' gesetzt werden.
Manuell: bei diesem Kennzeichen können in der Bruttoerfassung
sowohl Stunden als auch Stundensatz je Eingabe manuell erfasst werden.
Der Gesamtbetrag wird dann aus diesen beiden Eingaben errechnet. Diese
Einstellung kann für Lohnarten verwendet werden, die nach Stück, Stunden
oder Tagen abgerechnet werden, bei denen sich der Satz aber monatlich
verändert.
Mehrstundenteiler: Hier werden Stunden in der Bruttoerfassung
eingegeben. Der Stundensatz wird automatisch aus Fixbezügen durch Mehrarbeitesteiler
des Dienstnehmers errechnet. (siehe hierzu auch Leitfaden 'Abrechnung
von Über- und Mehrstunden')
fixer Stundensatz: hier geben Sie eine Ziffer an. Mit dieser
Ziffer kann dann am Dienstnehmerstamm der zugehörige Satz definiert werden.
Diese Einstellung kann verwendet werden für Bezüge die am ganzen Unternehmen
nach Stück, Stunden, Tagen abgerechnet werden, deren Satz aber pro Dienstnehmer
variiert.
Überstundenteiler: Hier wird die Spalte Stunden in der Bruttoerfassung
ausgefüllt. Die Lohnart berechnet aufgrund der im Dienstnehmercockpit
vorhandenen Definitionen automatisch den korrekten Überstundensatz. (Fixbezüge
durch Überstundenteiler)
Gesetzlicher Abzug
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Es wird hier festgelegt, ob es sich bei der angelegten Lohnart um einen
gesetzlichen Abzug (wie z.B. Lohnsteuerkorrektur laufend/Sonderzahlung)
handelt.
Diese Definition ist notwendig für den korrekten Andruck solcher Lohnarten
auf dem Nettolohnausweis.
Vorauseilende Lohnart laufend
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Hier wird ausgewählt ob die Lohnart in Folgemonaten eine weitere Berechnung
auslösen soll. Ergänzend muß jedoch erwähnt werden, daß in diesem Zusammenhang
auch immer eine Formel für die notwendige Berechnung hinterlegt sein muß.
Das alleinige Definieren als vorauseilende Lohnart bewirkt keine Folgeberechnung.
Augenblicklicher Anwendungsbereich: Urlaubsersatzleistung laufender
Anteil
Vorauseilende Lohnart Sonderzahlung
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Hier wird ausgewählt ob die Lohnart in Folgemonaten eine weitere Berechnung
auslösen soll. Ergänzend muß jedoch erwähnt werden, daß in diesem Zusammenhang
auch immer eine Formel für die notwendige Berechnung hinterlegt sein muß.
Das alleinige Definieren als vorauseilende Lohnart bewirkt keine Folgeberechnung.
Augenblicklicher Anwendungsbereich: Urlaubsersatzleistung Sonderzahlungsanteil
Teilentgelt
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Diese Definition ist für Krankenentgelt - Lohnarten von Bedeutung,
da diese am Beitragsgrundlagennachweis gesondert ausgewiesen werden müssen.
(siehe hierzu auch Leitfaden 'Teilentgelt')
Fixer Stundensatzcode
Dieses Feld ist nur zu befüllen, wenn die Lohnart das Eingabekennzeichen
'fixer Stundensatz' hat. Geben Sie hier die Ziffer an unter der Sie im
Dienstnehmercockpit/ Detail/ Stundensätze einen Stundensatz definiert
haben.
Fixer Abrechnungssatz
Dieses Attribut ist nur auszufüllen, wenn das Eingabekennzeichen 'Anzahl'
ist. Wenn ja, wird hier der Satz pro Abrechnungseinheit erfasst. Z.B.
Für die Abrechnung von Krankenscheinen wird hier der Satz 3,63 hinterlegt.
Bei Auswahl der Lohnart im Abrechnungscockpit wird automatisch der
Fixsatz angezeigt, es muß nur noch die jeweilige Anzahl erfasst werden.
Kommunalsteuerpflicht
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Soll die Lohnart bei der Berechnung der Kommunalsteuerbasis berücksichtigt
werden.
DB-Basis
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Soll die Lohnart bei der Berechnung der Basis zum Dienstgeberbeitrag
zum Familienlastenausgleichsfond berücksichtigt werden.
DZ-Basis
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Soll die Lohnart bei der Berechnung der Basis zum Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag
zum Familienlastenausgleichsfond berücksichtigt werden.
Bemessung Gewerkschaftsbeitrag
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Soll diese Lohnart bei der Bemessung des Gewerkschaftsbeitrags auf
Prozentbasis berücksichtigt werden.
Bemessung Betriebsratsumlage
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Soll diese Lohnart bei der Bemessung des Betriebsratsumlage auf Prozentbasis
berücksichtigt werden.
SV-laufend
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Es wird definiert, ob diese Lohnart der laufenden Sozialversicherung
unterliegt.
SV-Sonderzahlung
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Es wird definiert, ob diese Lohnart der Sozialversicherung
Sonderzahlung unterliegt.
Lohnausgleich Altersteilzeit laufend
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
(siehe auch Leitfaden 'Altersteilzeit')
Lohnausgleich Altersteilzeit Sonderzahlung
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
siehe auch Leitfaden 'Altersteilzeit')
DG zahlt DN Sozialversicherung
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Hier wird hinterlegt, ob der Dienstgeber (DG) den Sozialversicherungsanteil
des Dienstnehmers (DN) übernimmt
Unbezahlter Urlaub DG
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Details zur Abrechnung von unbezahlten Urlaub entnehmen Sie dem gleichnamigen
Leitfaden.
SV Schlechtwetter (A 13)
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Hier wird festgelegt ob es sich bei der Lohnart um Schlechtwetterentschädigung
(60%) im Baugewerbe handelt. Ist dieses Attribut auf J gesetzt, so wird
der Unterschiedsbetrag zwischen tatsächlich erzieltem Entgelt zuzüglich
Schlechtwetterentschädidung und dem sonst bei Vollarbeit gebührendem Lohn
unter der Beitragsgruppe A13 abgerechnet (zusätzl. DG-Anteil 7,6%).
§ 3 EStG ohne Zi. 10 und 11 Definition
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Handelt es sich hierbei um Bezüge im Sinne der begünstigten Auslandstätigkeit
gemäß § 3 EStG ohne Ziffer 10 und 11.
§ 3 EStG Zi. 10 und 11
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Handelt es sich hier um Bezüge gemäß § 3 EStG Zi 10 und 11 (begünstigte
Auslandstätigkeit)
Lohnsteuer laufend
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Es wird definiert, ob diese Lohnart der laufenden Lohnsteuer unterliegt.
§ 26 - steuerfreie Auslagenersätze
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Es wird definiert, ob es sich hier um einen Bezug gemäß § 26 EStG handelt.
Werbungskosten (§ 16 Abs.1)
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Es wird definiert, ob es sich hier um einen Bezug gemäß § 16 (1) EStG
handelt.
Rückerstattung Arbeitslohn (§ 16 Abs.2)
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Hier geben Sie an, ob es sich bei dieser Lohnart um die Rückzahlung
von Arbeitslohn gem. § 16 Abs. 2 EStG handelt.
Pflichtbeiträge Interessensvertretung (§ 62 Zi.
3 bis 5)
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Es wird definiert, dass die errechnete Sozialversicherung bei der Lohnsteuerbemessung
abgezogen werden soll.
SEG Zulagen § 68 Abs. 1
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Es wird definiert, ob es sich um eine Zulage gem § 68 Abs. 1 EStG handelt
(SFN Stunden, bzw. SEG Zulagen) Alle Lohnarten, die hiervon betroffen
sind müssen auch bei Lohnsteuer laufend auf 'J' gesetzt werden. Die Verminderung
der Lohnsteuerbemessung erfolgt dann auf Grund dieses Attributes. (siehe
hierzu auch Leitfaden 'Abrechnung
von Überstunden')
Steuerfreien ersten 5 Überstunden Zuschläge gem.
§ 68 Abs. 2
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Es wird definiert, ob es sich bei dieser Lohnart um steuerfreie Überstunden
gemäß § 68 Abs. 2 EStG handelt.
Sonderzahlung m. Freibetrag gem. § 67 Abs. 1 und
2
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Es wird definiert, ob diese Lohnart der Lohnsteuer
Sonderzahlung gem. § 67 Abs. 1 EStG unterliegt. Die Freigrenze und der
Freibetrag werden hier berücksichtigt.
Lohnart erhöht Jahressechstel
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Es wird festgelegt, ob diese Lohnart in die Bemessung des Jahressechstels
inkludiert wird.
Lohnart erhöht Jahresviertel
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Es wird festgelegt, ob diese Lohnart in die Bemessung des Jahresviertels
inkludiert wird.
gesetzliche Abfertigung § 67 Abs. 3
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Es wird definiert, ob diese Lohnart gemäß § 67 Abs. 3 EStG (=gesetzliche
Abfertigung) versteuert und entsprechen am L 16 angedruckt wird.
Bauarbeiter Urlaubs- und Abfertigungskasse § 67
Abs. 5
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Derzeit keine Funktion - die Teilung des Bezuges 'Urlaubsgeld-Bau'
in jeweils 50 % laufend und Sonderzahlung kann mit Hilfe einer Regeldefinition
durchgeführt werden.
Freiwillige Abfertigung, J/4tel Regelung ( § 67
Abs. 6)
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Es wird definiert, ob diese Lohnart gemäß § 67 Abs. 6 EStG (=freiwillige
Abfertigung/ Jahresviertelregelung) versteuert wird. Ist dieses Kennzeichen
auf J, wird der Überhang automatisch nach Tarif versteuert. (siehe hierzu
auch Leitfaden
'Jahresviertel')
Diensterfindung zusätzliches Jahressechstel (§
67 Abs. 7)
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Es wird definiert, ob diese Lohnart gemäß § 67 Abs. 7 EStG (= zusätzliches
und erhöhtes Jahressechstel) versteuert wird. Details zu solchen Abrechnungen
finden Sie auch im gleichnamigen Leitfaden.
Kündigungsentschädigung (§ 67 Abs. 8a)
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Es wird definiert, ob diese Lohnart gemäß § 67 Abs. 8a EStG (=Kündigungsentschädigung/
steuerfreies Fünftel) versteuert wird.
Nachzahlung Arbeitslohn, Fünftelregelung (§ 67
Abs. 8c)
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Es wird definiert, ob diese Lohnart gemäß § 67 Abs. 8c EStG (=Nachzahlung
Arbeitslohn/ steuerfreies Fünftel) versteuert wird.
Ersatzleistungen Urlaub (§67 Abs. 8d)
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Es wird definiert, ob diese Lohnart gemäß § 67 Abs. 8d EStG (=Besteuerung
Urlaubsersatzleistung) versteuert wird. Dieses Attribut ist nur bei der
Sonderzahlungslohnart der Urlaubsersatzleistung auf J zu stellen. Es dient
ausschließlich dem richtigen Andruck am L 16. (Details zur korrekten Abrechnung
einer Urlaubsersatzleistung finden Sie im gleichnamigen Leitfaden)
Pensionsabfindung, Hälftesteuersatz (§ 67 Abs.
8e)
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Es wird definiert, ob diese Lohnart gemäß § 67 Abs. 8e EStG (=Pensionsabfindung)
versteuert wird.
Sozialpläne, 22.000 Euro Grenze (§ 67 Abs. 8f)
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Es wird definiert, ob diese Lohnart gemäß § 67 Abs. 8f EStG (=Sozialplanzahlung)
versteuert wird.
Insolvenznachzahlung, 15 % Satz ( § 67 Abs. 8g)
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Es wird definiert, ob diese Lohnart gemäß § 67 Abs. 8g EStG (=Insolvenznachzahlungen)
mit einem vorläufigen Steuersatz von 15 % versteuert wird.
Sonstiger Bezug mit Tariflohnsteuer (§ 67 Abs.
10)
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Es wird definiert, ob diese Lohnart gemäß § 67 Abs. 10 EStG (= Tariflohnsteuer)
versteuert wird.
Steuerbefreiungen für SV - Beiträge (§ 67 Abs.
12)
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Es wird definiert, ob die errechnete Sozialversicherung von der Lohnsteuerbemessung
abgezogen wird.
Nicht zu erfassende Bezüge gem. § 25 EStG Abs.1
Z. 2a und 3a (75 %)
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Dieses Attribut steuert den richtigen Andruck am L 16
L16 zusätzliche SV
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Dieses Attribut hat keine Auswirkung auf die Abrechnung. Es dient jedoch
zur Steuerung der Lohnart auf dem L 16.
Anwendungsbereich: händisch erfaßte Sozialversicherungsbeiträge können
dadurch auf das korrekte Feld am Jahreslohnzettel gesteuert werden.
L 16 sonstige steuerfreie Bezüge
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Dieses Attribut hat keine Auswirkung auf die Abrechnung. Es dient jedoch
zur Steuerung der Lohnart auf dem Jahreslohnzettel.
Anwendungsbereich: steuerfreie Bezugsbestandteile, wie z.B. Zukunftssicherung
durch den Arbeitgeber können dadurch auf das korrekte Feld am Jahreslohnzettel
gesteuert werden.
Lohnartenregel
Soll der Betrag dieser Lohnart in der Bruttoerfassung automatisch errechnet
werden, so kann dies durch die Regeldefinition gesteuert werden. Die definierte
Regel ist dann der Lohnart zuzuordnen. Welche Regeln schon definiert sind
entnehmen Sie der Werteliste oder der Maske Lohnarten-Regeln.
Gruppe
Die Gruppe bestimmt den Andruck der Lohnart am Lohnkonto. Bleibt dieses
Feld leer, so wird die Lohnart nicht angedruckt. Durch Eingabe einer Ziffer,
wird innerhalb dieser am Lohnkonto sortiert. z. B. Gruppe 1 ist hinterlegt
bei Lohnarten 100 und 200. Diese beiden Lohnarten werden als erstes angedruckt.
Eine Lohnart mit der Nummer 150 in Gruppe 2 wird erst nach 200 angedruckt,
da die Gruppe höher ist.
Reihung
Die Reihung ist normalerweise mit der Lohnartennummer ident. Sie wird
auf Auswertungen (z.B. Dienstnehmer- und Jahreslohnkonten) zur Reihung
der einzelnen Lohnarten innerhalb der definierten Gruppen verwendet und
dient somit zur detaillierteren Untergliederung.
Sortiert wird der Andruck am Lohnkonto erst nach Gruppe, innerhalb
der Gruppe nach Reihung, innerhalb der Reihung nach Lohnartennummer.
Krankenschein
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Dieser Parameter ist bei einer Lohnart auf 'J'
zu setzen, die am Beitragsnachweis als Krankenscheingebühr unter N99 ausgewiesen
werden soll. Da es in der Praxis mehrere Varianten des Einbehalts von
Krankenscheingebühren gibt, lesen Sie bitte auch im gleichnamigen Leitfaden,
welche Lohnarten hier auf J zu setzen sind.
SV-Malus
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Grundsätzlich wird SV-Malus vom Programm selber ermittelt. Sollten
Sie dies jedoch übersteuern wollen (Betrag ändern oder Malus-Berechnung
ausschalten) so ist eine Lohnart in die Bruttoerfassung zu stellen, die
dieses Attribut auf J hat. Weitere Infos zu SV-Malus erhalten Sie auch
im Leitfaden.
fiktive MVK-Bemessung
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Der MVK-Beitrag wird anhand der Dienstnehmerstammdaten und dessen Bezügen
automatisch ermittelt. Dieses Attribut darf nur bei einer Lohnart auf
J gesetzt werden. Sie dient der automatischen Berechnung von MVK für derzeit
nicht aktive Dienstnehmer (z. B. Präsenzdienst, Wochengeld). Wie diese
fiktive Bemessung ermittelt wird entnehmen Sie dem Leitfaden 'Mitarbeitervorsorge'.
SV-Tage Korrektur
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Dieser Parameter wird nur bei einer Lohnart auf Wert J benötigt. Dabei
handelt es sich um die Lohnart 10 für die händische Korrektur von Sozialversicherungstagen
(z.B.: für Perioden mit Teilentgeltanspruch) Die Tage mit
denen gerechnet werden sollen sind in der Bruttoerfassung in der Spalte
'Anzahl' einzugeben. Die vom Programm ermittelten SV-Tage werden somit
übersteuert.
LSt-Tage Korrektur
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Dieser Parameter ist bei einer einzigen Lohnart auf 'J' = Ja zu setzen.
Dabei handelt es sich um die Lohnart 20 für die händische Korrektur von
Lohnsteuertagen.
Wird diese Lohnart verwendet, wird bei der Durchführung der Nettoabrechnung
die händisch eingegebene Anzahl der LSt-Tagen anstelle der vom Programm
vorgegebenen LSt-Tage für die Berechnung herangezogen.
SV-Tage Ausland
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Dieser Parameter ist bei einer Lohnart auf 'J' zu setzen, bei der es
sich um Bezüge für begünstige Auslandstätigkeit handelt.
Aufrollung § 77 Abs. 3
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Dieser Parameter ist bei einer einzigen Lohnart auf 'J' zu setzen.
Dabei handelt es sich um die Lohnart
82, deren Eingabe in die Bruttoerfassung die Aufrollung gem. § 77 Abs.
3 bewirkt.
Lohnsteuerkorrektur laufend
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Dieser Parameter ist bei einer einzigen Lohnart auf 'J' zu setzen.
Dabei handelt es sich um die Lohnart 80, die für die händische Korrektur
der vom System errechneten Lohnsteuer laufend verwendet werden kann.
Lohnsteuerkorrektur Sonderzahlung
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Dieser Parameter ist bei einer einzigen Lohnart auf 'J' zu setzen.
Dabei handelt es sich um die Lohnart 81, die für die händische Korrektur
der vom System errechneten Lohnsteuer Sonderzahlung verwendet werden kann.
Werbungskosten
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Dieser Parameter ist bei einer einzigen Lohnart auf 'J' = Ja zu setzen.
Dabei handelt es sich um die Lohnart
88, die für die Eingabe von Werbungskosten für die Berechnung einer
Veranlagung notwendig ist.
Kirchensteuer
Eingabemöglichkeit: J = Ja oder N = Nein
Dieser Parameter ist bei einer einzigen Lohnart auf 'J' zu setzen.
Dabei handelt es sich um die Lohnart
89, die für die Eingabe von Kirchensteuer für die Berechnung einer
Veranlagung notwendig ist.