In diesem Leitfaden wird erläutert welche Arbeitsschritte notwendig sind, um bei Austritten die Endabrechnung und alle damit verbundenen Tätigkeiten korrekt durchzuführen
Dienstnehmer in der zweiten Registerkarte abfragen und auf den Button 'Austritt' klicken.
Tragen Sie hier das Ende des Beschäftigungsverhältnisses ein (= arbeitsrechtliches Ende im Feld Austrittsdatum).
Wird die Abwesenheitsverwaltung genutzt und sind alle Lohnarten korrekt gesteuert, so wird die SV-Verlängerung (UE wird gezahlt bis) sowie alle dazugehörigen Lohnarten automatisch berechnet und angezeigt. Weiters wird, falls zutreffend die gesetzliche Abfertigung berechnet. (siehe hierzu auch Leitfaden 'automatische Berechnung Beendigungsbezüge')
Ermitteln Sie in diesem Schritt auch (unter Durchsicht des Stammaktes bzw. mit Rücksprache mit dem Klienten), ob dieser Dienstnehmer Anspruch auf freiwillige Abfertigung hat.
Ist die Abwesenheitsverwaltung nicht eingerichtet, so ist die Urlaubsersatzleistung manuell zu berechnen. Ebenfalls das Datum für die SV-Verlängerung. Die Berechnung der Verlängerung entnehmen Sie dem gleichnamigen Leitfaden.
Näheres über die Abrechnung einer freiwilligen Abfertigung erfahren Sie im Leitfaden 'Jahresviertel'.
Eingabe der durch den Austritt abzurechnenden Bezüge im Abrechnungscockpit, falls diese nicht automatisch berechnet und übernommen wurden.
z. B. Gehalt und sonstige laufende Bezüge (ev. aliquotiert), Sonderzahlungen (aliquot), Abfertigungen, Urlaubsersatzleistung.
Achtung! SV-Malus wird automatisch vom Programm errechnet und ist nur auf der Beitragsnachweisung oder dem Buchungsbeleg sichtbar. Soll SV-Malus ausgeschaltet werden, so geben Sie die gleichnamige Eingabelohnart in die Bruttoerfassung mit Betrag 0,- ein.
Die Abmeldung wurde auf Grund des erfassten Austrittsdatums automatisch erzeugt. Übermitteln Sie diese an die zuständige Gebietskrankenkasse innerhalb der Frist.
Erstellen eines Jahreslohnzettels (L16) im Meldungscockpit. Dabei wird auch automatisch der Beitragsgrundlagennachweis und die Meldung der Adresse der Arbeitsstätte erzeugt. Für alle 3 Meldungen ist jeweils eine Datei zu erstellen. Diese Dateien sind dann bis zum nächstfolgenden Monatsletzten mittels Elda zu übermitteln. (z. B. Austritt am 15.2.2006 - Übermittlung bis 31.03.2006)
Die Abmeldung kann auch VOR der Endabrechnung übermittelt
werden.
Der L16 jedoch kann mit richtigen Werten nur NACH der Abrechnung des Dienstnehmers
erstellt werden.